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Nachrichten
 
  • Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach

    01.10.2026

     
  • Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda

    09.09.2026

     
  • Leimbachhalle – Energetische Aufwertung

    05.11.2025

     
  • Sicherung des Multifunktionsplatzes an der Leimbachhalle

    05.11.2025

     
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Kontakt
 

Gemeinde Leimbach

 

Thomas Fischer
Dorfstraße 28
36433 Leimbach

 

Tel.: 03695/62 20 70

Fax: 03695/62 14 44

Bürgerhotline: 03695/822342

Email:

 
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  2. Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach
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Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach

Leimbach, den 01.10.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Leimbach hat am 30.09.2026 mit Beschluss-Nr. 108/09/2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Juli 2026 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

 

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom Juli 2025), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

vom 14.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026

 

 

in der Stadtverwaltung Bad Salzungen. Ratsstraße 2, im Foyer, 36433 Bad Salzungen 

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: 

 

Montag bis Donnerstag             von 8.00 bis 18.00 Uhr 

Freitag                                     von 8.00 bis 14.00 Uhr 

Samstag                                  von 9.00 bis 12.00 Uhr 

 

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht, die umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können während der öffentlichen Auslegung, auch auf der Internetseite der Gemeinde Leimbach unter 

www.gemeinde-leimbach.de eingesehen werden. 

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Stellungnahmen dazu nimmt der Fachdienst Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen entgegen bzw. können per            E-Mail an gesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 
Weitere Informationen:
Downloads
öffentliche Bekanntmachung
Umweltbezogene Stellungnahmen+Gutachten
Begründung
Plan
Umweltbericht
 
 
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