Gemeinde Leimbach
Thomas Fischer
Dorfstraße 2836433 Leimbach
(03695) 822342 Bürgerhotline
(03695) 622070
E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-leimbach.de
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine mit dem Bürgermeister vereinbaren Sie bitte per Mail oder telefonisch unter 03695/822342.
Leimbach ist eine Gemeinde im Wartburgkreis in Thüringen. Erfüllende Gemeinde für Leimbach ist die Stadt Bad Salzungen.
Die Gemeinde Leimbach befindet sich im Werratal am Nordrand der Thüringer Rhön. Leimbach grenzt im Osten und Südosten an die Kreisstadt Bad Salzungen, im Südwesten an die Stadt Stadtlengsfeld sowie den Ortsteil Merkers der Krayenberggemeinde und im Westen und Norden an die Gemeinde Tiefenort.
Die Gemeinde Leimbach besteht aus den Ortsteilen: Leimbach und Kaiseroda.
Die Landschaft um Leimbach wird von den Höhen der Thüringer Rhön und von der Werraaue geprägt. Als höchster Punkt (492,7 m ü. NN) der Gemeinde gilt der Hornkopf. Der Lindenberg (470,7 m ü. NN) und der Hundskopf (380,4 m ü. NN) befinden sich ebenfalls südlich der Ortslage.
Der den Ortsnamen bestimmende Leimbach entspringt bei Hohleborn und ist ein etwa 5000 m langer linker Zufluss der Werra. Weitere Zuflüsse sind in der Flussaue vorhandene meist namenlose Quellbäche.
Aktuelle Meldungen
Hinweis zu E-Rechnungen an die Gemeinde Leimbach
(22.01.2025)Die Leitweg-ID für die Gemeinde Leimbach lautet 16063051-0001-44.
Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen künftig per E-Mail an .
______________________________________
Um eine elektronische Rechnung durch den Rechnungssteller bzw. -sender adressieren zu können, muss ein Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung eindeutig identifiziert und adressierbar sein.
Die Leitweg-ID ermöglicht eine elektronische Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung durch die Zentralen Rechnungseingangsplattformen des Bundes an die angeschlossenen ERP- bzw. Freigabesysteme der Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Die Leitweg-ID wird im Standard XRechnung im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10) angegeben und muss als Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung übermittelt werden.
Rechnungssteller an die Bundesverwaltung benötigten keine eigene Leitweg-ID.
Ab dem 01.01.2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig. Unternehmen benötigen für diesen Zweck auch keine eigene Leitweg-ID, da diese nur zur Adressierung von Rechnungsempfängern in der Bundesverwaltung verwendet wird.
(Quelle: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ )
Weihnachtsgrüße des Bürgermeister
(18.12.2024)Liebe Bürgerinnen und Bürger von Leimbach, Kaiseroda und Hermannsroda,
„alle Jahre wieder kommt das Christuskind“, heißt es in einem der bekanntesten deutschen Weihnachtslieder. Und obwohl sich nicht jedermann zum christlichen Glauben bekennt, wird dieses Lied zur Weihnachtszeit überall gesungen. Auch unsere Kirche zieht zu Weihnachten mehr Menschen an als sonst im Jahr. All das ist für mich Zeugnis, dass sich ein Großteil unserer Mitmenschen der christlich-jüdischen Kultur verbunden fühlen. Mit dem Weihnachtsfest anlässlich der Geburt Jesus Christus wird dies am deutlichsten. Doch warum, und diese Frage stelle ich mir jedes Jahr, bekennen sich immer weniger Menschen zu dieser Verbundenheit?
Das Einstehen für etwas ist unserer Gesellschaft verloren gegangen. Das Bemerken nicht nur die Kirchen, das merken wir auch in der nachlassenden Bereitschaft, sich freiwillig und unentgeltlich zu engagieren – in den Sport- und Kulturvereinen, im Sozialwesen und auch in der Kommunalpolitik. Und je stärker diese Demotivation wird, umso stärker sind die Beschwerden über den Verlust von Gewohntem. Aber wen wundert es? Denn diese Entwicklung bestätigt doch das Selbstverständnis, dass ein Staat nicht allein aus Behörden und Steuereinnahmen bestehen kann. Er braucht auch die Menschen und ihr Engagement.
Doch was sind die Ursachen dieser Entwicklung? Nun bin ich kein Sozialforscher, um es wissenschaftlich zu begründen. Ich gehe aber mit offenen Augen durch die Welt. Und da sehe ich, dass man immer weniger miteinander spricht und vielmehr übers Handy kommuniziert, dass man nicht mehr ins Kino geht und vielmehr Filme ins Wohnzimmer streamt, dass Kinder sich nicht mehr zum Toben treffen und vielmehr in Online-Spielen versinken; dass wir uns durch die technischen Möglichkeiten immer mehr ins Individuelle zurückziehen. Die technische Entwicklung und die damit verbundenen Anreize aber können und sollten wir nicht stoppen. Ist es deshalb unausweichlich, dass sich immer weniger für die Gemeinschaft engagieren, sich immer weniger einbringen? Nein! Wir müssen stattdessen denjenigen mehr Anreize geben, die nicht nur an sich selbst denken und sich stattdessen auch um andere kümmern. Dieser Anreiz kann in Form von Wertschätzung geschehen oder auch durch Entschädigungen für den Aufwand. Manchmal reicht es auch schon, wenn man sich mehr um diese Menschen bemüht. Ich möchte jetzt nicht über die zahlreichen Ehrenamtlichen im Sport, im Brandschutz oder im Kulturelen schreiben – ihnen allen gehört ein ganz großes Dankeschön.
Ein großes Dankeschön gehört aber auch den Mitgliedern des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates von Kaiseroda. Sie müssen nicht nur viel Zeit, insbesondere in den Abendstunden, einbringen. Sie müssen darüber hinaus auch so manche wohlfeile Äußerung der Öffentlichkeit ertragen. Und so wie ich es oben bereits angedeutet habe, ist auch in der Kommunalpolitik mein Eindruck, je weniger sich in diesem Bereich engagieren, umso stärker wird die Kritik der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungen.
Ich würde mich freuen, wenn wir alle die Weihnachtszeit nutzen, um zu erkennen, für welche Werte wir stehen und wie wir uns dazu bekennen können. Möglichkeiten hierzu gibt es zahlreich, durch Mitwirkung in Kirche, Vereinen, Feuerwehr oder Kommunalpolitik.
Für das Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen ein paar besinnliche, aber auch fröhliche Tage mit den Leuten, die Ihnen lieb sind. Kommen Sie anschließend gesund ins neue Jahr, um das anpacken zu können, was Sie sich vorgenommen haben.
Ihr Bürgermeister Thomas Fischer
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(22.10.2024)Im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leimbach sollen mehrere Bereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda überarbeitet werden. Dies ist notwendig um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortsteilen zu schaffen und vorhandene Nutzungen im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.
Im Rahmen der 2. Änderung soll der wirksame Flächennutzungsplan der „Gemeinde Leimbach“ für nachfolgende Teilbereiche geändert werden:
Ortsteil Leimbach
1.1) Bereich „Mehrzweckhalle“
1.2) Bereich „Hermannsrodaer Straße“
1.3) Bereich „Dorfstraße“
1.4) Bereich „Zum Steinigten Haupt“
Ortsteil Kaiseroda
1.5) Bereich „Alter Gutshof“
1.6) Bereich „Alte Stallanlagen“
1.7) Bundesstraße B62 OU Bad Salzungen 4. BA
[Bekanntmachung mit Unterschrift und Siegel]
[Begründung Flächennutzungsplan]
[Plan]
Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda
(01.10.2024)Im Zuge der Dorferneuerung und Entwicklung soll auf einem Teilbereich des Geländes der ehemaligen Agrargenossenschaft für die Einwohner von Kaiseroda ein Dorfgemeinschaftshaus entstehen. Dieser soll als zentraler Ort zum Treffen und Verweilen dienen.
STÄDTEBAULICHE SITUATION: Das Planungsgebiet liegt südlich der an der Hauptstraße gelegenen historischen Wohnbebauung umgeben von einer gewerblichen Struktur mit einer Größe von ca. 4.230m².
BAUVORHABEN: Das neue Bürgerhaus hat eine rechteckige Struktur und nimmt in Ihrer Ausrichtung die vorhandenen Gebäudestrukturen auf. Die Dachform wird auf ein leicht geneigtes Pultdach reduziert und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein.
Das Gebäude wird von der nordöstlichen Seite erschlossen und man wird über einen Entreebereich zu den einzelnen Nutzungsbereichen geführt. Im nordwestlichen Bereich des Gebäudes befinden sich die Küchen-, Technik- und WC- Bereiche. Hier befindet sich ein weiterer Gebäudezugang, der für Veranstaltungen im Außenbereich zusätzlich genutzt werden kann. Der Veranstaltungsraum befindet sich im südöstlichen Bereich, bietet mit einer großzügigen Glasfassade herausragende Tageslichtsituation und ist zum Außenbereich ablesbar gekennzeichnet. Der Saal hat eine Größe von ca. 52m² und bietet bei einer Bankettbestuhlung für ca. 36 Personen ausreichende Sitzmöglichkeiten.
Das Gebäude wird in massiver Bauweise errichtet werden. Die Dachstruktur und der umlaufende großzügige Dachüberstand werden aus Holz gefertigt. Zur energetischen Erfüllung der EnEV werden Fußbodenheizung, Luftwärmepumpe und LED-Beleuchtung eingesetzt. Die Dachform ermöglicht optional die Installation einer Photovoltaikanlage.
AUSSENBEREICH Im Nördlichen Bereich des Planungsgebietes befinden sich ausreichende Parkplatzmöglichkeiten für ca. 14 Fahrzeuge. Im östlichen angrenzenden Bereich sollen sich der bereits im Ort befindliche Wanderparkplatz mit Wander- und Radwegeinformationen mit einer neuen Sitzgruppe sowie das bereist am Ort bestehende Schwalbenhaus integrieren. Der geplante Kinderspielplatz mit zwei Spielgeräten aus wetterbeständigen Materialien ( nicht Holz) ist im südöstlichen Bereich geplant. Des weiteren befindet sich im südöstlichen Bereich eine Festwiese für weitere Veranstaltungsmöglichkeiten. Diese ermöglicht das Aufstellen eines Festzeltes. Angrenzend zur Festwiese befindet sich im südwestlichen Bereich ein Grillplatz zur erweiterten Nutzungsmöglichkeit des Außenraumes durch die Gemeinde.
[Lageplan]
Foto: Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda
Lärmaktionsplanung — Öffentlichkeitsbeteiligung
(22.07.2024)Auf Grundlage der neuen EU-Verordnung und der Umgebungslärmrichtlinie wird ein Lärmaktionsplan gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) entwickelt. Ein Entwurf liegt vor und die Gemeinde Leimbach ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Beteiligung auf.
Lärm ist eine der bedeutendsten Umweltbelastungen, die sowohl die Lebensqualität beeinträchtigen als auch gesundheitliche Probleme verursachen kann. Die detaillierten Lärmkarten, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellt wurden, zeigen die Hauptlärmquellen und deren Auswirkungen in unserer Region auf, insbesondere entlang der Bundesstraße B62. Durch die Umgehungsstraße wurde in Leimbach der Lärm bereits zu sehr großen Teilen aus Leimbach ausgelagert.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 28, 36433 Leimbach
von Freitag, dem 02.08.2024
bis einschließlich
Montag, dem 02.09.2024
zur Einsichtnahme aus und ist auch online unter http://www.gemeinde-leimbach.de/ verfügbar. Während dieses Zeitraums sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, ihre Stellungnahmen und Vorschläge abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.
Postanschrift:
Gemeindeverwaltung Leimbach
Dorfstraße 28
36433 Leimbach
Die Lärmkarten, die am 21. Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wurden,
sind weiterhin auf der Website des TLUBN unter dem Register „Lärmkartierung" als
interaktive Karte einsehbar.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Leimbach, den 12.07.2024
gez.
Thomas Fischer
Bürgermeister
Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leimbach für das Haushaltsjahr 2023
(18.01.2023)Aufgrund Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S.414, 415) erlässt die Gemeinde Leimbach folgende Haushaltssatzung:
Kostenfreie Homepage-Erstellung für Leimbacher Einrichtungen
(15.06.2016)Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Leimbach vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Leimbacher Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Leimbach kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
[Informationen zum Förderprogramm]
[Förderverein für regionale Entwicklung e.V]
Foto: Logo