Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Startseite
  • Gemeinde
    •  
    • Portrait
    • Geschichte
    • Veranstaltungen
    • Gemeinderat
      •  
      • Bürgermeister
      • Ausschüsse
      • Sitzungen
      •  
    • Impressionen
    • Schnappschüsse
    • Wahlen
    • Förderprojekte
    •  
  • Leben
    •  
    • Kita
    • Jugendclub
    • Leimbachhalle
    • Vereine
    • Feuerwehr
      •  
      • Einsätze
      • Jobs
      •  
    • Friedhof
    •  
  • Bürgerservice
    •  
    • Gemeindeamt
    • Anfahrt
    • Satzungen
    • Amtsblatt
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Unterkünfte
    • Ausflugsziele
    • Hundskopf
    • Gastronomie
    •  
  • Wirtschaft & Medizin
  • Ortsteil Kaiseroda
 
 
Gemeinde Leimbach vernetzt
 
Schrift: normal | groß | größer
Veranstaltungen
 
  • Keine Veranstaltungen gefunden

 
Nachrichten
 
  • Neugestaltung Freianlagen Kindergarten „Hundskopfstrolche“ Leimbach

    09.07.2025

     
  • Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda

    05.05.2025

     
  • SEPA-Einzugsermächtigung

    06.02.2025

     
  • Hinweis zu E-Rechnungen an die Gemeinde Leimbach

    22.01.2025

     
[ mehr ]
 
Kontakt
 

Gemeinde Leimbach

 

Thomas Fischer
Dorfstraße 28
36433 Leimbach

 

Tel.: 03695/62 20 70

Fax: 03695/62 14 44

Bürgerhotline: 03695/822342

Email:

 
Wetter
 
Wetter Leimbach
 
  1. Start
  2. Gemeinde
  • Teilen auf Facebook
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gemeinde Leimbach

Neues Wappen der Gemeinde Leimbach

Thomas Fischer

Dorfstraße 28
36433 Leimbach

Telefon (03695) 822342 Bürgerhotline
Telefon (03695) 622070

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-leimbach.de

Öffnungszeiten:

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Termine mit dem Bürgermeister vereinbaren Sie bitte per Mail oder telefonisch unter 03695/822342.

Leimbach ist eine Gemeinde im Wartburgkreis in Thüringen. Erfüllende Gemeinde für Leimbach ist die Stadt Bad Salzungen.


Die Gemeinde Leimbach befindet sich im Werratal am Nordrand der Thüringer Rhön. Leimbach grenzt im Osten und Südosten an die Kreisstadt Bad Salzungen, im Südwesten an die Stadt Stadtlengsfeld sowie den Ortsteil Merkers der Krayenberggemeinde und im Westen und Norden an die Gemeinde Tiefenort.


Die Gemeinde Leimbach besteht aus den Ortsteilen: Leimbach und Kaiseroda.


Die Landschaft um Leimbach wird von den Höhen der Thüringer Rhön und von der Werraaue geprägt. Als höchster Punkt (492,7 m ü. NN) der Gemeinde gilt der Hornkopf. Der Lindenberg (470,7 m ü. NN) und der Hundskopf (380,4 m ü. NN) befinden sich ebenfalls südlich der Ortslage.


Der den Ortsnamen bestimmende Leimbach entspringt bei Hohleborn und ist ein etwa 5000 m langer linker Zufluss der Werra. Weitere Zuflüsse sind in der Flussaue vorhandene meist namenlose Quellbäche.


Aktuelle Meldungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda

(05.05.2025)

Der Gemeinderat der Gemeinde Leimbach hat am 23.04.2025 mit Beschluss-Nr. 39/04/25 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom März 2025 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

 

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Leimbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom März 2025), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

 

 

in der Stadtverwaltung Bad Salzungen. Ratsstraße 2, im Foyer, 36433 Bad Salzungen

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: 

 

Montag bis Donnerstag  von 8.00 bis 18.00Uhr 

Freitag                         von 8.00 bis 14.00 Uhr 

Samstag                      von 9.00 bis 12.00 Uhr

 

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan, Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können während der öffentlichen Auslegung, auch auf der Internetseite der Gemeinde Leimbach unter 

www.gemeinde-leimbach.de eingesehen werden. 

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Stellungnahmen dazu nimmt der Fachdienst Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen entgegen bzw. können per E-Mail an  gesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

[Begründung 2. Änderung FNP Leimbach]

[Entwurfsplan]

[Umweltbericht]

[Stellungnahmen]

Hinweis zu E-Rechnungen an die Gemeinde Leimbach

(22.01.2025)

Die Leitweg-ID für die Gemeinde Leimbach lautet 16063051-0001-44.

Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen künftig per E-Mail an .

 

______________________________________

Um eine elektronische Rechnung durch den Rechnungssteller bzw. -sender adressieren zu können, muss ein Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung eindeutig identifiziert und adressierbar sein.

Die Leitweg-ID ermöglicht eine elektronische Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung durch die Zentralen Rechnungseingangsplattformen des Bundes an die angeschlossenen ERP- bzw. Freigabesysteme der Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung.

Die Leitweg-ID wird im Standard XRechnung im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10) angegeben und muss als Pflichtangabe auf jeder E-Rechnung übermittelt werden.

Rechnungssteller an die Bundesverwaltung benötigten keine eigene Leitweg-ID.

Ab dem 01.01.2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – auch bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Für rechtliche Fragen zur Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig. Unternehmen benötigen für diesen Zweck auch keine eigene Leitweg-ID, da diese nur zur Adressierung von Rechnungsempfängern in der Bundesverwaltung verwendet wird.

(Quelle: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ )

Weihnachtsgrüße des Bürgermeister

(18.12.2024)

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Leimbach, Kaiseroda und Hermannsroda,

„alle Jahre wieder kommt das Christuskind“, heißt es in einem der bekanntesten deutschen Weihnachtslieder. Und obwohl sich nicht jedermann zum christlichen Glauben bekennt, wird dieses Lied zur Weihnachtszeit überall gesungen. Auch unsere Kirche zieht zu Weihnachten mehr Menschen an als sonst im Jahr. All das ist für mich Zeugnis, dass sich ein Großteil unserer Mitmenschen der christlich-jüdischen Kultur verbunden fühlen. Mit dem Weihnachtsfest anlässlich der Geburt Jesus Christus wird dies am deutlichsten. Doch warum, und diese Frage stelle ich mir jedes Jahr, bekennen sich immer weniger Menschen zu dieser Verbundenheit?

Das Einstehen für etwas ist unserer Gesellschaft verloren gegangen. Das Bemerken nicht nur die Kirchen, das merken wir auch in der nachlassenden Bereitschaft, sich freiwillig und unentgeltlich zu engagieren – in den Sport- und Kulturvereinen, im Sozialwesen und auch in der Kommunalpolitik. Und je stärker diese Demotivation wird, umso stärker sind die Beschwerden über den Verlust von Gewohntem. Aber wen wundert es? Denn diese Entwicklung bestätigt doch das Selbstverständnis, dass ein Staat nicht allein aus Behörden und Steuereinnahmen bestehen kann. Er braucht auch die Menschen und ihr Engagement.

Doch was sind die Ursachen dieser Entwicklung? Nun bin ich kein Sozialforscher, um es wissenschaftlich zu begründen. Ich gehe aber mit offenen Augen durch die Welt. Und da sehe ich, dass man immer weniger miteinander spricht und vielmehr übers Handy kommuniziert, dass man nicht mehr ins Kino geht und vielmehr Filme ins Wohnzimmer streamt, dass Kinder sich nicht mehr zum Toben treffen und vielmehr in Online-Spielen versinken; dass wir uns durch die technischen Möglichkeiten immer mehr ins Individuelle zurückziehen. Die technische Entwicklung und die damit verbundenen Anreize aber können und sollten wir nicht stoppen. Ist es deshalb unausweichlich, dass sich immer weniger für die Gemeinschaft engagieren, sich immer weniger einbringen? Nein! Wir müssen stattdessen denjenigen mehr Anreize geben, die nicht nur an sich selbst denken und sich stattdessen auch um andere kümmern. Dieser Anreiz kann in Form von Wertschätzung geschehen oder auch durch Entschädigungen für den Aufwand. Manchmal reicht es auch schon, wenn man sich mehr um diese Menschen bemüht. Ich möchte jetzt nicht über die zahlreichen Ehrenamtlichen im Sport, im Brandschutz oder im Kulturelen schreiben – ihnen allen gehört ein ganz großes Dankeschön.

Ein großes Dankeschön gehört aber auch den Mitgliedern des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortschaftsrates von Kaiseroda. Sie müssen nicht nur viel Zeit, insbesondere in den Abendstunden, einbringen. Sie müssen darüber hinaus auch so manche wohlfeile Äußerung der Öffentlichkeit ertragen. Und so wie ich es oben bereits angedeutet habe, ist auch in der Kommunalpolitik mein Eindruck, je weniger sich in diesem Bereich engagieren, umso stärker wird die Kritik der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungen. 

Ich würde mich freuen, wenn wir alle die Weihnachtszeit nutzen, um zu erkennen, für welche Werte wir stehen und wie wir uns dazu bekennen können. Möglichkeiten hierzu gibt es zahlreich, durch Mitwirkung in Kirche, Vereinen, Feuerwehr oder Kommunalpolitik.

Für das Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen ein paar besinnliche, aber auch fröhliche Tage mit den Leuten, die Ihnen lieb sind. Kommen Sie anschließend gesund ins neue Jahr, um das anpacken zu können, was Sie sich vorgenommen haben.

Ihr Bürgermeister Thomas Fischer

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leimbach gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

(22.10.2024)

Im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leimbach sollen mehrere Bereiche in den Ortsteilen Leimbach und Kaiseroda überarbeitet werden. Dies ist notwendig um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortsteilen zu schaffen und vorhandene Nutzungen im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. 

 

Im Rahmen der 2. Änderung soll der wirksame Flächennutzungsplan der „Gemeinde Leimbach“ für nachfolgende Teilbereiche geändert werden: 

 

Ortsteil Leimbach

1.1)     Bereich „Mehrzweckhalle“ 

1.2)     Bereich „Hermannsrodaer Straße“ 

1.3)     Bereich „Dorfstraße“ 

1.4)     Bereich „Zum Steinigten Haupt“ 

 

Ortsteil Kaiseroda 

1.5)     Bereich „Alter Gutshof“ 

1.6)     Bereich „Alte Stallanlagen“ 

1.7)     Bundesstraße B62 OU Bad Salzungen 4. BA

[Bekanntmachung mit Unterschrift und Siegel]

[Begründung Flächennutzungsplan]

[Plan]

Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda

(01.10.2024)

Im Zuge der Dorferneuerung und Entwicklung soll auf einem Teilbereich des Geländes der ehemaligen Agrargenossenschaft für die Einwohner von Kaiseroda ein Dorfgemeinschaftshaus entstehen. Dieser soll als zentraler Ort zum Treffen und Verweilen dienen. 

 

STÄDTEBAULICHE SITUATION: Das Planungsgebiet liegt südlich der an der Hauptstraße gelegenen historischen Wohnbebauung umgeben von einer gewerblichen Struktur mit einer Größe von ca. 4.230m². 

 

BAUVORHABEN: Das neue Bürgerhaus hat eine rechteckige Struktur und nimmt in Ihrer Ausrichtung die vorhandenen Gebäudestrukturen auf. Die Dachform wird auf ein leicht geneigtes Pultdach reduziert und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein. 

 

Das Gebäude wird von der nordöstlichen Seite erschlossen und man wird über einen Entreebereich zu den einzelnen Nutzungsbereichen geführt. Im nordwestlichen Bereich des Gebäudes befinden sich die Küchen-, Technik- und WC- Bereiche. Hier befindet sich ein weiterer Gebäudezugang, der für Veranstaltungen im Außenbereich zusätzlich genutzt werden kann. Der Veranstaltungsraum befindet sich im südöstlichen Bereich, bietet mit einer großzügigen Glasfassade herausragende Tageslichtsituation und ist zum Außenbereich ablesbar gekennzeichnet. Der Saal hat eine Größe von ca. 52m² und bietet bei einer Bankettbestuhlung für ca. 36 Personen ausreichende Sitzmöglichkeiten. 

 

Das Gebäude wird in massiver Bauweise errichtet werden. Die Dachstruktur und der umlaufende großzügige Dachüberstand werden aus Holz gefertigt. Zur energetischen Erfüllung der EnEV werden Fußbodenheizung, Luftwärmepumpe und LED-Beleuchtung eingesetzt. Die Dachform ermöglicht optional die Installation einer Photovoltaikanlage. 

 

AUSSENBEREICH Im Nördlichen Bereich des Planungsgebietes befinden sich ausreichende Parkplatzmöglichkeiten für ca. 14 Fahrzeuge. Im östlichen angrenzenden Bereich sollen sich der bereits im Ort befindliche Wanderparkplatz mit Wander- und Radwegeinformationen mit einer neuen Sitzgruppe sowie das bereist am Ort bestehende Schwalbenhaus integrieren. Der geplante Kinderspielplatz mit zwei Spielgeräten aus wetterbeständigen Materialien ( nicht Holz) ist im südöstlichen Bereich geplant. Des weiteren befindet sich im südöstlichen Bereich eine Festwiese für weitere Veranstaltungsmöglichkeiten. Diese ermöglicht das Aufstellen eines Festzeltes. Angrenzend zur Festwiese befindet sich im südwestlichen Bereich ein Grillplatz zur erweiterten Nutzungsmöglichkeit des Außenraumes durch die Gemeinde.

[Lageplan]

[Ansicht NO SW]

Foto zur Meldung: Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda
Foto: Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen; Neubau inkl. technischer Ausrüstung und Ausstattung; Gestaltung der Außenanlagen im OT Kaiseroda

Lärmaktionsplanung — Öffentlichkeitsbeteiligung

(22.07.2024)

Auf Grundlage der neuen EU-Verordnung und der Umgebungslärmrichtlinie wird ein Lärmaktionsplan gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) entwickelt. Ein Entwurf liegt vor und die Gemeinde Leimbach ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Beteiligung auf.

Lärm ist eine der bedeutendsten Umweltbelastungen, die sowohl die Lebensqualität beeinträchtigen als auch gesundheitliche Probleme verursachen kann. Die detaillierten Lärmkarten, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellt wurden, zeigen die Hauptlärmquellen und deren Auswirkungen in unserer Region auf, insbesondere entlang der Bundesstraße B62. Durch die Umgehungsstraße wurde in Leimbach der Lärm bereits zu sehr großen Teilen aus Leimbach ausgelagert.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 28, 36433 Leimbach

 

von Freitag, dem 02.08.2024

bis einschließlich

Montag, dem 02.09.2024

 

zur Einsichtnahme aus und ist auch online unter http://www.gemeinde-leimbach.de/ verfügbar. Während dieses Zeitraums sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, ihre Stellungnahmen und Vorschläge abzugeben.

 

Es wird darauf hingewiesen,

1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.

 

Postanschrift:

Gemeindeverwaltung Leimbach 

Dorfstraße 28

36433 Leimbach

 

Die Lärmkarten, die am 21. Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wurden,

sind weiterhin auf der Website des TLUBN unter dem Register „Lärmkartierung" als

interaktive Karte einsehbar.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

 

 

Leimbach, den 12.07.2024

 

 

gez. 

Thomas Fischer

Bürgermeister                                                                                                  

[Berichterstattung LAP 2024]

Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leimbach für das Haushaltsjahr 2023

(18.01.2023)

Aufgrund Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S.414, 415) erlässt die Gemeinde Leimbach folgende Haushaltssatzung:

[Bekanntmachung]

[Haushaltssatzung]

Kostenfreie Homepage-Erstellung für Leimbacher Einrichtungen

(15.06.2016)

Werden Sie Projektpartner!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Leimbach vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wird unkompliziert und ressourcensparend den Leimbacher Einrichtungen die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Dank der Projektförderung ist die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Gemeinde Leimbach kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.

 

Mehr Informationen über das Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 71 oder 0331-550 474 72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.

[Interessensbekundung]

[Informationen zum Förderprogramm]

[Azubi-Projekte]

[Förderverein für regionale Entwicklung e.V]

Foto zur Meldung: Kostenfreie Homepage-Erstellung für Leimbacher Einrichtungen
Foto: Logo


Fotoalben


Fotoalbum
Brandeinsatz 06.05.2022
06.05.2022
Fotoalbum
125 Jahre Kalibergbau
27.09.2018
 
 
zurück
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • mail
    Link verschicken
  • contact_phone
    03695/62 20 70
  • contact_mail
 
Startseite      |      Login      |      Impressum      |      Datenschutzerklärung