Lärmaktionsplanung — Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf Grundlage der neuen EU-Verordnung und der Umgebungslärmrichtlinie wird ein Lärmaktionsplan gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) entwickelt. Ein Entwurf liegt vor und die Gemeinde Leimbach ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Beteiligung auf.
Lärm ist eine der bedeutendsten Umweltbelastungen, die sowohl die Lebensqualität beeinträchtigen als auch gesundheitliche Probleme verursachen kann. Die detaillierten Lärmkarten, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellt wurden, zeigen die Hauptlärmquellen und deren Auswirkungen in unserer Region auf, insbesondere entlang der Bundesstraße B62. Durch die Umgehungsstraße wurde in Leimbach der Lärm bereits zu sehr großen Teilen aus Leimbach ausgelagert.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 28, 36433 Leimbach
von Freitag, dem 02.08.2024
bis einschließlich
Montag, dem 02.09.2024
zur Einsichtnahme aus und ist auch online unter http://www.gemeinde-leimbach.de/ verfügbar. Während dieses Zeitraums sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, ihre Stellungnahmen und Vorschläge abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.
Postanschrift:
Gemeindeverwaltung Leimbach
Dorfstraße 28
36433 Leimbach
Die Lärmkarten, die am 21. Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wurden,
sind weiterhin auf der Website des TLUBN unter dem Register „Lärmkartierung" als
interaktive Karte einsehbar.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Leimbach, den 12.07.2024
gez.
Thomas Fischer
Bürgermeister