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Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leimbach für das Haushaltsjahr 2023

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Bürgermeisterwahlen 2022 - Stichwahl notwendig

14.03.2022

 
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Kontakt
 

Gemeinde Leimbach

 

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Dorfstraße 28
36433 Leimbach

 

Tel.: 03695/62 20 70

Fax: 03695/62 14 44

Bürgerhotline: 03695/822342

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Landtagswahl in Thüringen

Leimbach, den 28.10.2019

Am Sonntag, 27.10.2019, waren alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen dazu aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl des neuen Landtags abzugeben.

Mit einer Wahlbeteiligung von 56,4 % nahmen deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger aus Leimbach von ihrem Wahlrecht Gebrauch als im Jahr 2014 (41,7 %). Die landesweite Wahlbeteiligung belief sich auf 64,9 %, was einer Steigerung der Wahlbeteiligung im Vergleich zur letzten Landtagswahl im Jahr 2014 um 12,2 Prozentpunkte entsprach.

Ganz anders als in der früheren Legislaturperiode fielen jedoch die Wahlergebnisse aus.

Landesweit wurde die Partei Die Linke mit einem Ergebnis von 31,0 % stärkste Kraft und konnte ihr bisheriges Ergebnis um 2,8 Prozentpunkte steigern. An zweiter Stelle liegt die AfD mit einem Ergebnis von 23,4 %. Die CDU erreichte landesweit 21,8 % der Wählerstimmen – ein Minus von 11,7 Prozentpunkten im Vergleich zur vorherigen Wahl. Ebenfalls im Landtag vertreten sind die SPD mit 8,2 %, die Grünen mit 5,2 % und die FDP mit 5,0 %.

Auch in Leimbach unterschieden sich die Ergebnisse deutlich von denen aus dem Jahr 2014. Die CDU erreichte lediglich 20,6 % und verlor somit 12,1% ihrer Stimmen. Die Partei Die Linke wurde zweitstärkste Kraft mit 28,3%, verlor jedoch ebenfalls 5,1 Prozentpunkte. Die AfD wurde mit 30.8 % stärkste Kraft. Die SPD erreichte 6,7 %, die FDP 4,7 % und die Grünen 4,0 %.

Interessant wird nun die Frage der Regierungsbildung. Eine Fortführung der jetzigen Koalition um Rot-Rot-Grün ist mit diesen Ergebnissen nur mittels Minderheitsregierung möglich.

Der derzeitige Ministerpräsident Bodo Ramelow signalisierte eine Gesprächsbereitschaft mit allen Parteien, außer der AfD.

Die Verfassung des Freistaates Thüringen (ThürVerf) gibt vor, dass spätestens am 30. Tag nach der Wahl ein neuer Landtag zusammentreten muss. Gemäß Artikel 75 Abs. 3 ThürVerf sind der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.

 
Weitere Informationen:
Links
offizielle Wahlergebnisse für Leimbach
 
 
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